Masken- und COVID-Zertifikatspflicht im Kino

 

Ab dem 20. Dezember 2021 gilt gemäss Beschluss vom Bundesrat die ‹2G›-Regel. Das bedeutet, dass ab dann Zertifikate mit dem Status ‹geimpft› oder ‹genesen› zum Zutritt in unsere Räumlichkeiten berechtigen. Diese Regelung gilt auch für den Gastronomiebereich. 

- In allen Innenräumen der kult.kino gilt Masken- und 2G-Zertifikatspflicht.

- Für Personen ab 16 Jahren ist der Zutritt in die Kinos nur mit Hygienemaske, gültigem 2G-COVID-Zertifikat (mit QR-Code)* und Identitätsnachweis mit Foto möglich. Dies kann sein: Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung.

- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen kein COVID-Zertifikat, müssen aber eine Hygienemaske tragen. Ausgeschlossen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 12 Jahren.

 

Zutritt kult.kino atelier, Theaterstrasse
Bitte tragen Sie eine Hygienemaske. Ihr 2G-COVID-Zertifikat wird an der Kinokasse kontrolliert.

Zutritt kult.kino camera, Rebgasse 1 
Bitte tragen Sie eine Hygienemaske. Ihr 2G-COVID-Zertifikat wird im UG an der Kinokasse kontrolliert.

Selbstbedienung central.park, Bistro beim kult.kino atelier 
Konsumation im Innenbreich ist nur an den Tischen und mit gültigem COVID-Zertifikat möglich. Dieses wird an der Bar kontrolliert. Bitte tragen Sie eine Hygienemaske. 
Konsumation im Aussenbereich ist ohne COVID-Zertifikat und ohne Maske möglich. Für die Bestellung an der Bar wird eine Maske benötigt.

 

*COVID-Zertifikat: Für den Zutritt zu allen Räumlichkeiten benötigen Sie ein 2G-COVID-Zertifikat. Sie haben ein gültiges 2G-COVID-Zertifikat der EU (EU-DCC)? Dieses ist in der Schweiz gültig. Sie sind im Ausland geimpft oder genesen und haben kein EU-DCC? Beantragen Sie ein Schweizer COVID-Zertifikat. Sie finden alle Informationen hier: Antrag Schweizer COVID-Zertifikat

 

Weitere Informationen zum Schutzkonzept finden Sie hier.